KOSTENLOSE BERATUNG TEL.: 0800-000 9493

 

Unsere Dienstleistungen  

 

Wasserhygiene nach den geltenden Richtlinien und Normen 

 

Desinfektion, Reinigung und Aufbereitung von Trinkwasser

  • für private, öffentliche und gewerbliche Trinkwasser-Installationen
  • für Immobilienbesitzer
  • für Liegenschaftsverwaltungen
  • für mobile Trinkwasseraufbereitungs- und Verteilungsanlagen

Desinfektion Reinigung und Aufbereitung von medizinischen Institutionen 

  • Zahnarztpraxen
  • Labore
  • Arztpraxen
  • Krankenhäuser
  • Pflegeeinrichtungen ....

Desinfektion Reinigung und Aufbereitung von Brunnenwasser

  • für private und gewerbliche Brunnenbetreiber,
  • landwirtschaftliche Betriebe
  • Gewerbe und Industrieunternehmen 

Desinfektion Trinkwasserbetreiberanlagen 

  • Trinkwassergroßanlagen von  
    Kliniken, Senioren- und Pflegeheimen,
    Sportstätten, Sporthallen, Stadien
    Häfen, Flughäfen, Kasernen und Schulen
  • Trinkwasseranlagen in mehrstöckigen Wohnkomplexen und Liegenschaften
  • Hotels und Büroanlagen mit veschiedenen Wasserzentralen
  • Industrielle Trinkwasseranalagen in Fabriken und Kraftwerken
  • große Trinkwasserspeicher der Wasserversorger
  • für mobile Trinkwasseraufbereitungs- und Verteilungs-anlagen


Wasseraufbereitung Neubau und nach Sanierung

  • Reinigung und Desinfektion von neuen Trinkwasseranlagen 
  • Reinigung und Desinfektion von sanierten Trinkwasseranlagen nach Legionellen-Befall 
  • Reinigung und Desinfektion von mobilen Trinkwasseranlagen nach Neueinrichtung. 

Legionellenbeseitung

"Rundum Sorglospaket" zur Beseitigung von Legionellen-Kontaminationen und die Wiederherstellung der Trinkwasserqualität nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung. 
  • Ortsbegehung
  • Gefährdungsanalyse
  • Beseitigung der Kontaminationen
  • Desinfektion und Reinigung der Trinkwasseranalyse
  • Füllen und Spülen 
  • Nachsorge/Kontrolle

 


Pseudomonas Abwehr 

 

"Rundum Sorglospaket" zur Beseitigung von Legionellen-Kontaminationen und die Wiederherstellung der Trinkwasserqualität nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung. 
  • Reinigung und Desinfektion der Trinkwasser-Installation
  • Beseitigung von Pseudomonas aeruginosa 
  • Wiederherstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Trinkwasserqualität 
  • mikrobiologische Stufenkontrolle und systemische Überprüfung der Trinkwasseranlage

Erstellung von Gefährdungsanalysen

  • nach mikrobiellen Belastungen im Trinkwasser (Legionellen und andere krankheitserregende Keime) nach der Trinkwasserverordnung 
  •  vor Ort, mit hygienisch technischer Analyse und Bewertung durch zertifizierte Sachverständige
  • in Form von unabhängigen Gutachten zur Erfüllung der Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes durch zertifizierte Sachverständige
  • fachliche Unterstützung zur Beseitigung von Keimen in kontaminierten Trinkwasseranlagen
  • Risikoanalyse und hygienisch-technische Bewertung vor Neueinrichtung bzw. Wiederinbetriebnahme von Trinkwasseranlagen. 

 



Grundlagen des Trinkwasserschutzes und des Infektionsschutzes im Bereich der Trinkwasserverteilung

 

Als Grundlage des Trinkwasser- und Desinfektionsschutzes sind folgende Grundlagen zu beachten, die auf der Seite des Umweltbundesamtes wie folgt dargestellt sind:

 

Das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen – kurz Infektionsschutz-Gesetz (IfSG) – ist die gesetzliche Grundlage zur Sicherung und Überwachung der Qualität des Trinkwassers.

Die Qualität des Trinkwassers wird in Hinblick auf die menschliche Gesundheit definiert (IfSG Paragraph 37 Abschnitt 1): „Wasser für den menschlichen Gebrauch muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist."

Die Gesundheitsämter haben die gesetzliche Pflicht, Wassergewinnungs- und Wasserversorgungsanlagen regelmäßig zu überwachen. Für die Trinkwasserqualität sind die Bundesländer und ihre Behörden verantwortlich.

Das Bundesministerium für Gesundheit hat mit Zustimmung des Bundesrates die Trinkwasserverordnung herausgegeben. Dazu war das Bundesministerium durch Paragraf 38 des IfSG ermächtigt. Die „Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung, TrinkwV)legt die wichtigsten Punkte fest:

  • die Beschaffenheit des Trinkwassers,
  • die Aufbereitung des Wassers,
  • die Pflichten der Wasserversorger sowie
  • die Überwachung des Trinkwassers.

Die Trinkwasserverordnung setzt die EG-Richtlinie zur Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Richtlinie 98/83/EG) in nationales Recht um. Die Trinkwasserverordnung ist damit eine Regelung, die im Grundsatz europaweit gültig ist. Teilweise enthält sie aber strengere Vorgaben als das europäische Recht. Diese sind notwendig und zulässig, um national bewährte und für den Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger wichtige Regelungen zu treffen.

Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 25. November 2015 die Dritte Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung vom 18. November 2015 verkündet (BGBl. I S. 2076). Seit dem 26. November 2015 gilt ausschließlich die Trinkwasserverordnung in der Fassung der Dritten Änderungsverordnung vom 18. November 2015.

Ein wesentlicher Kernpunkt der Trinkwasserverordnung ist ihr Bezug zu den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Sie umfassen nationale (z. B. DINDVGWVDI) und internationale (z. B. CENISO) Normen zur fachgerechten Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung von Trinkwasser. Diese werden im Trinkwassersektor allgemein akzeptiert und verwendet. Wenn Anwender oder Anwenderinnen diese detaillierten technischen Vorschriften und Hinweise nachweisbar beachten, stellen sie sicher, dass das beim Verbraucher ankommende Trinkwasser den Anforderungen der Trinkwasserverordnung genügt.


Im Hinblick auf diese Gesetze Normen und Richtlinien ist jeder Betreiber von Trinkwasseranlagen oder Installationen verantwortlich für die Qualität seines Leitungsnetzes um die Verbreitung von Infektionskrankheiten zu stoppen und die Qualität des Trinkwasser zu sichern.

Um diesen Aufgabenstellungen nach zu kommen, bieten wir jeder Art von Betreibern von Trinkwasserleitungen Dienst-leistungen an, die den oben genannten Vorgaben der Gesetzt Normen und Richtlinien genügen. 

Wenn Sie Probleme mit Ihrer Trinkwasser-Installation haben, sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie, egal ob Sie Eigenheimbesitzer, Wohnungsmieter, Inhaber eines gewerblich genutzten Gebäudes sind, Verantwortung für öffentliche Gebäude tragen oder einen Brunnen für Trinkwasser betreiben. 
Kontaktieren Sie uns unverbindlich und wir beraten Sie kostenfrei oder bieten Ihnen einen Termin vor Ort zur Begehung an. Wir wissen durch langjährige Erfahrung um die Probleme unserer Kunden und bieten Lösungen mit ganzheitlichem Konzept.
Es braucht nicht nur Erfahrung sondern auch Offenheit und Wissen um innovative Lösungen rund um das Thema Wasserbehandlung zu finden.

 

Deshalb bieten wir anwendungsspezifische "Rundumsorglos Pakete" für unsere Kunden. Unsere Produkte und Service Paletten sind alle aus einer Hand, die Anwenderfreundlichkeit steht immer im Vordergrund hier bedienen wir ein Alleinstellungsmerkmal am Markt.  

 

Dienstleistung ist für uns nicht nur ein Versprechen, wir setzen es um für zufriedene Kunden, das hebt uns von den Mitbewerbern ab

 

 Wir bringen Ihr Trinkwasser wieder auf die Trinkwasserqualität nach Vorgaben der Deutschen Trinkwasserverordnung (DVWG) 

 

  • nach Überschreitung der Grenzwerten von Legionellen-Kontaminationen
  • bei anhaltenden Legionellenbefall
  • Verkeimungen durch Biofilme und Verunreinigungen in den Rohrleitungen
  • Verkeimungen, die nicht durch Spülen beseitigt werden können
  • Neue Trinkwasseranlagen oder Wiederinbetriebnahmen
  • Nach Einrichtungen und Abtrennungen von Nichttrink-wasserversorgungen (Brunnen, Zisternen) und Anbindungen an Trinkwasseranlagen 

     

Trinkwasser muss frei von Bakterien, Viren und Pilzen gehalten werden. Biofilme, die sich in der Trinkwasserinstallation gebildet haben, sind nur mit erheblichen Aufwand wieder zu entfernen. 
Wir bieten Thermische und chemische Desinfektion von Trinkwasseranlagen nach DVGW W557

  

Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen Ihre Trinkwasseranlage einwandfrei zu bekommen. 

 

 

 Das hebt uns von den Mitbewerbern ab

 

Wir wissen durch langjährige Erfahrung um

die Probleme unserer Kunden und bieten Lösungen mit ganzheitlichem Konzept.

 

  Es braucht nicht nur Erfahrung sondern auch Offenheit und Wissen

  um innovative Lösungen rund um das Thema Wasserbehandlung zu finden.

 

Deshalb bieten wir anwendungsspezifische "Rundumsorglos Pakete" für unsere Kunden.
Unsere Produkte und Service Paletten sind alle aus einer Hand

die Anwenderfreundlichkeit steht immer im Vordergrund

   

hier bedienen wir ein Alleinstellungsmerkmal am Markt.  

 

Sie erhalten nicht nur die Analyse, wir bieten Ihnen auch Hilfe und Lösungen vor Ort. 

 

Wir sind Spezialisten mit langjähriger Erfahrung rund um das Thema Wasseranalysen,

Wasseraufbereitung

und Anlagenbau.

Sie erhalten von uns Analysen, Rundumlösungen

und bieten

sorgloses Wassercontracting an. 

 

 

 Dienstleistung ist für uns nicht nur ein Versprechen - wir setzen es um für zufriedene Kunden. 

 

 

Ihr Team
BlauesGold c:leanwater 


BERATUNG 0800 000 9493

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