Kostenlose Beratung TEL.: 0800-000 9493


 



Kühlturm

und
Kühlturmhygiene 

 

 

VDI 2047 Blatt 2 

 

 

 

 

Normen und Richtlinien 

 

Kühlturmwasseraufbereitung und Kühlturmwasserüberwachung  von den Profis. Wir bewahren sie vor Haftungsfallen und Kostensteigerungen. Mit unseren Strategien für eine rechtskonforme Betreuung und Überwachung. 

 

 



 
Hygieneüberwachung Kühlanlagen

 

nach 42. BImSchV und VDI 2047 Blatt 2/3

 

 

Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42.BImSchV) 

 



 
 

Offene Kühlsysteme mit Verdunstungskondensatoren werden häufig eingesetzt um große Wärmemengen abzuführen. Um einen reibungslosen und störfreien Betrieb zu gewährleisten ist es unumgänglich das Kühlwasser normgerecht aufzubereiten.

Korrosionen, Ablagerungen, Verschlammungen und Mikrobenwachstum sind eine dauernde Bedrohung.  
Durch die optimale Aufbereitung Ihres Kühlwassers, Filtration, Absalzung und Enthärtung des Ergänzungswassers verlängern Sie die Lebensdauer Ihres Kühlsystems beträchtlich und betreiben Ihre Anlage ökonomisch effizient.   

Kälte-, Klima- und Energieerteugungsanlagen

 

werden oft als Verdunstungskühlanlagen mit offenen Rückkülwerken betrieben. Hier besteht die Gefähr der Aerosolbildung und ist eine Quelle für Legionellenbildung, welche hohe gesundheitliche Risiken birgt, mit teils tötlichem Verlauf.

Deshalb gilt die:

 

  • Die 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider - 42. BImSchV),
    basiert auf der Richtlinie VDI 2047 Blatt 2/3.

 

  • §13 Anzeigepflichten.

 

Betreiber einer unter diese Verordnung fallenden Anlage sind verpflichtet, den Betrieb ihrer Anlage ab  gegenüber einer zuständigen Behörde anzuzeigen.

 

Nach § 13 Abs.3 sind Änderungen an der Anlage, die Stilllegung der Anlage oder gemäß § 13 Abs. 4 ein Betreiberwechsel zukünftig innerhalb eines Monats der Behörde zu melden.

 

  • § 10 Informationspflichten


sind zusätzlich im  geregelt. Der Betreiber muss bei Überschreitung der Maßnahmenwerte aus der Anlage 1 der Verordnung unverzüglich die zuständige Behörde gemäß Anlage 3 Teil 1 und innerhalb einer Frist von vier Wochen gemäß Anlage 3 Teil 2 informieren.

 

 

Ihre gesetzlichen Pflichten:

 

  • Rückkühlanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass Verunreinigungen des Nutzwassers durch Mikroorganismen maximal vermieden werden

  • Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen ink. Maßnahmeplänen bei Überschreitung von Grenzwerten bereits vor Inbetriebnahme der Anlage durch hygienisch fachkundiges Personal. 

  • Führen eines Betriebstagebuchs und Dokumentation der Beprobungen

  • Regelmäßige Laboruntersuchungen des Nutzwassers mit entsprechenden Nachweisen

  • Festlegung von Referentwerten für Keimbelastung

  • Überprüfung der Anlage alle 5 Jahre durch Sachverständige oder akkreditierte Inspektionsstellen

 


Wir helfen Ihnen mit unserem Fachwissen Ihren Pflichten nach den geltenden Normen und Richtlinien einzuhalten.

 

 



 
Hygieneüberwachung für einen sicheren Kühltumbetrieb  

 

gem. 42. BImSchV und VDI 2047 Blatt 2/3

 

 

Wir schützen Ihre Anlage vor :

  • Korrisonsschäden
  • Kalkablagerungen
  • Belagsbildung 
  • Mikrobenwachstum

Wir verhelfen Ihnen zu Kostenersparnis durch:
  • weniger Reperaturaufwand
  • weniger Energiekosten
  • optimierten Wirkungsgrad
  • Betriebssicherheit
  • Vor-Ort-Service
    durch qualifizierte und zertifizierte Mitarbeiter
Folgende Reinigungsarbeiten im Bereich der Kühlturmreinigung übernehmen wir:
  • Reinigung von offenen Systemen
  • Reinigung von geschlossenen Systemen
  • Chemische wasserseitige - Reinigung von Einzelanlagen
  • Chemische wasserseitige - Reinigung von Rückkühlsystemen
  • Spezialreinigung von Verdunstungskühlanlagen mit dem von uns entwickelten Spezialverfahren
  • Optimaler  Härteabtrag
  • Optimale Korrosionsentfernung
  • Optimale Entkeimung 
Vereinbaren Sie mit uns einen Termin zur unverbindlichen Beratung.
Gerne sind wir für Sie da 

 

 

 

 

 

 

 

Das hebt uns von den Mitbewerbern ab 

 

  Wir wissen durch langjährige Erfahrung um die Probleme unserer Kunden und bieten Lösungen mit ganzheitlichem Konzept.

 

  Es braucht nicht nur Erfahrung, sondern auch Offenheit und Wissen

  um innovative Lösungen, rund um das Thema Wasserbehandlung zu finden.

 

Deshalb bieten wir anwendungsspezifische "Rundumsorglos Pakete" für unsere Kunden.
Unsere Produkte und Service Paletten sind alle aus einer Hand
die Anwenderfreundlichkeit steht immer im Vordergrund

   

hier bedienen wir ein Alleinstellungsmerkmal am Markt.  

 

 Dienstleistung ist für uns nicht nur ein Versprechen

wir setzen es um, für zufriedene Kunden.


Beratung 0800-000 9493

Rund um Wasser - Ihr kompetenter Partner